Seit Mitternacht des 24. November gilt in den Zügen der Deutschen Bahn und des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass von jetzt an nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete diese Transportmittel nutzen dürfen.
Grundlage ist das vom Bundestag und Bundesrat aktualisierte Infektionsschutzgesetz, welches letzte Woche beschlossen wurde. Seither wird darüber diskutiert, wie und durch wen die Umsetzung dieser Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus kontrolliert werden soll. Die Deutsche Bahn kündigte an, dass die eigenen Sicherheitsdienste und Zugbegleiter:innen diese Aufgabe übernehmen werden.
Wer bei einer der stichprobenhaften Kontrollen der DB oder eines regionalen Verkehrsbetriebs keinen der notwendigen Nachweise vorlegen kann, muss an der nächsten Station aussteigen. Zudem kann je nach Bundesland ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 € verhängt werden.