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Nachhaltigkeits-berichterstattung: das ändert sich mit der CSRD

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Theresa Sieve

6. März 2024
Lesedauer: 3 Min.
Hand mit grünem Blatt symbolisiert Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 5. Januar 2023 war es so weit – die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) trat in Kraft. Mit dieser neuen EU-Richtlinie wurde die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ausgeweitet.

Aber was bedeutet dieser Begriff eigentlich? Welche Unternehmen sind ab 2024 von der Berichtspflicht betroffen und wie kann diese umgesetzt werden? Wir bringen Licht ins Dunkel.

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Nachhaltigkeits-berichterstattung: Was bedeutet das?

Unternehmen sind für die Auswirkungen ihres geschäftlichen und unternehmerischen Handelns verantwortlich. Diese Verantwortung wird auch als „Corporate Social Responsibility” (CSR) bezeichnet und umfasst sowohl soziale als auch ökologische und ökonomische Aspekte.

Um besser nachvollziehen zu können, wie hoch diese Auswirkungen wirklich sind, und um die Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union umzusetzen, wurde 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) verabschiedet.

Sie soll die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit erhöhen und verbindliche einheitliche Berichtsstandards auf EU-Ebene festlegen.

Diese europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) müssen von der EU-Kommission allerdings teilweise noch erlassen werden. Sie wird dabei von der EFRAG, der European Financial Reporting Advisory Group, unterstützt.

Gut zu wissen

Ab dem Inkrafttreten am 5. Januar 2023 haben die EU-Mitgliedstaaten noch 18 Monate Zeit, die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht zu übersetzen. Stichtag ist also der 6. Juli 2024.

Was ändert sich 2024 für Unternehmen mit der CSRD-Richtlinie?

Bestimmte Unternehmen in der EU sind bereits seit einigen Jahren dazu verpflichtet, einen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Das ist in einer weiteren EU-Richtlinie, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) festgelegt. Bisher sind es vor allem Großunternehmen von öffentlichem Interesse, die dieser Verpflichtung nachkommen müssen.

Mit der CSRD-Richtlinie hat die EU-Kommission die Berichtspflicht ausgeweitet. Das bedeutet, dass bald deutlich mehr Betriebe über verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte Daten erheben und Bericht erstatten müssen. Die Zahl der betroffenen Unternehmen in Deutschland steigt dadurch von etwa 500 auf rund 15.000.

Ab wann muss die CSRD umgesetzt werden?

Die Anwendung der Vorgaben in der CSRD und die damit verbundene Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt gestaffelt in 3 Stufen:

  • Ab 2024: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse. Diese Unternehmen unterliegen bereits der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß der NFRD. Dazu zählen Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitenden, börsennotierte Unternehmen, Versicherungen und Banken.
  • Ab 2025: Große Unternehmen, die der Berichtspflicht gemäß NFRD aktuell nicht unterliegen. Das trifft auf Betriebe zu, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale gemäß § 267 HGB erfüllen: Bilanzsumme über 20 Mio. Euro | Umsatz über 40 Mio. Euro | Mehr als 250 Mitarbeitende
  • Ab 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen. Es gilt eine Übergangsfrist bis 2028. Kleinstunternehmen bleiben von der Anwendung ausgeschlossen.

Was sind inhaltlich die zentralen Änderungen mit der CSRD?

1. Erweiterung und Vereinheitlichung der Berichtspflicht

Mehr Betriebe sind in Zukunft verpflichtet, Berichte nach einheitlichen Standards einzureichen.

Anhand von Kennziffern soll mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte hergestellt werden. Diese werden in den ESRS in Form von delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission festgelegt.

Zuverlässige Emissionsdaten

Um Daten quantifizierbar zu machen, müssen beispielsweise CO2-Emissionen bei Geschäftsreisen gemessen und dokumentiert werden. Hier kann eine moderne Geschäftsreiselösung wie Navan Abhilfe schaffen.

2. Einführung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit

Um die Berichterstattung für die Adressaten relevant und bewertbar zu machen, sollte der Fokus auf aussagekräftigen Angaben liegen. Dieses Prinzip wird als „Wesentlichkeit“ bezeichnet.

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeit sind Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen fortan aus zwei Perspektiven zu betrachten. So sollen sowohl die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt als auch die Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für den Betrieb beleuchtet werden.

3. Pflicht zur externen Prüfung

Wie bei der Finanzberichterstattung wird für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine externe Prüfung gemäß vorgegebener Standards erforderlich sein.

Zu Beginn wird eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) ausreichen. Der Prüfungsumfang wird jedoch mittelfristig zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) ausgeweitet.

4. Integration in den Lagebericht

Um die Zugänglichkeit der Angaben sicherzustellen, sollen die Nachhaltigkeitsinformationen in Zukunft ein obligatorischer Teil des Lageberichts werden.

5. Digitales Berichtsformat

Das European Single Electronic Format (ESEF) dient aktuell bereits bestimmten Betrieben dazu, Rechnungslegungsunterlagen zugänglich zu machen. Dieses Format soll künftig auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet werden.

Nachhaltigkeits-berichterstattung im Bereich Geschäftsreisen

Nachhaltige Geschäftsreisen, CO2-Reduzierung und -Kompensation sind Themen, die in den letzten Jahren immer mehr diskutiert werden. Vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Lage gewinnt eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie für diesen Bereich weiter an Bedeutung.

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die richtigen Maßnahmen zu treffen, um Echtzeit-Reportings über die mit Reisen verbundenen Emissionen zu ermöglichen – denn nur so können die zukünftigen Berichtsanforderungen erfüllt werden.

Sie sind für das Themenfeld Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen zuständig?

Dann ist das Navan Future Forum bestimmt interessant für Sie. Bei dieser halbtägigen Konferenz werden in drei spannenden Sessions unter anderem diese Fragestellungen behandelt.

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